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Kontrolle von Kurzparkzonen und der StVO des ruhenden Verkehrs


Die Mitarbeiter*innen von KD-S kontrollieren nicht nur von ihnen bewirtschaftete Parkflächen, sondern sorgen darüber hinaus auch für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) des ruhenden Verkehrs und überwachen öffentliche Parkzonen im gesamten Gemeindebiet. Denn die Parkraumbewirtschaftung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind ohne entsprechende Überwachung nutzlos.

  • Die Mitarbeiter*innen von KD-S achten auf bezahlte Gebühren, Halte- und Parkverbote, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in Sperrzonen, auf Gehsteigen, Bushaltestellen oder Behindertenparkplätzen sowie weitere Übertritte.
  • Das qualifizierte und höfliche Überwachungspersonal sorgt für Ordnung auf öffentlichen Parkflächen, insbesondere an attraktiven Standorten, wie etwa in Seenähe.
  • Für die Gemeinde fällt keinerlei administrative Belastung an.
  • Die Rückerstattung eingehobener Strafgebühren bringt finanzielle Vorteile für die Gemeinde. Übrigens: KD-S arbeitet mit modernster Technik – alle Reportings werden digital erfasst.
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